Stiftungsrat und Anlagekommission
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Sammelstiftung Symova. Er besteht aus zehn Personen und ist paritätisch zusammengesetzt. Der Stiftungsrat nimmt die Gesamtleitung der Stiftung wahr, sorgt für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, bestimmt die strategischen Ziele und Grundsätze der Stiftung sowie die Mittel zu deren Erfüllung. Er legt die Organisation der Stiftung fest, sorgt für ihre finanzielle Stabilität und überwacht die Geschäftsführung. Er unterliegt der treuhänderischen Sorgfaltsplicht und wahrt die Interessen der Versicherten.
Für die Amtsperiode vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2028 setzt sich der Stiftungsrat wie folgt zusammen:
Arbeitnehmervertreter |
Arbeitgebervertreter |
Cambi Aroldo, SEV, Vizepräsident |
Johner Horst, BLS AG, Präsident |
Bättig Daniel, SGV AG |
Cretton Patrick, SMC SA |
Elmer Julia, SOB AG |
Friedli Stefan, Reka |
Piller Melanie, SEV |
Osswald Jens, SZU |
Studer Florian, BLS AG |
Rhyn Roland, Appenzeller Bahnen |
Mitglieder
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Rump Sven, Präsident
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Vorsorgewerke und VorsorgekommissionenDie Sammelstiftung Symova bildet für jede angeschlossene Unternehmung ein eigenes Vorsorgewerk. Dieses wird versicherungstechnisch und kaufmännisch individuell geführt und bilanziert. Eine Solidarhaftung für andere der Symova angeschlossenen Unternehmungen respektive deren Vorsorgewerke ist damit ausgeschlossen.
Jedem einzelnen Vorsorgewerk steht eine paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommission vor. Als Arbeitnehmervertreter nicht zugelassen sind Personen, die an der Willensbildung zu wichtigen Entscheiden der Unternehmung beteiligt sind (Mitglieder der Direktion oder Geschäftsleitung). Kadermitarbeiter sind aber grundsätzlich zugelassen. Die Arbeitnehmer können sich durch Externe vertreten lassen.
Die Vorsorgekommission hat unter anderem folgende Aufgaben:
Geschäftsführung und VerwaltungDie Geschäftsstelle ist für die Geschäftsführung und Verwaltung der Sammelstiftung Symova zuständig. Die Geschäftsleitung besteht aus:
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