Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Sammelstiftung Symova. Er besteht aus zehn Personen und ist paritätisch zusammengesetzt. Der Stiftungsrat nimmt die Gesamtleitung der Stiftung wahr, sorgt für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, bestimmt die strategischen Ziele und Grundsätze der Stiftung sowie die Mittel zu deren Erfüllung. Er legt die Organisation der Stiftung fest, sorgt für ihre finanzielle Stabilität und überwacht die Geschäftsführung. Er unterliegt der treuhänderischen Sorgfaltsplicht und wahrt die Interessen der Versicherten.
Für die Amtsperiode vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2028 setzt sich der Stiftungsrat wie folgt zusammen:
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Arbeitnehmervertreter
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Arbeitgebervertreter
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Cambi Aroldo, SEV, Vizepräsident
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Johner Horst, BLS AG, Präsident
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Bättig Daniel, SGV AG
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Cretton Patrick, SMC SA |
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Elmer Julia, SOB AG
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Friedli Stefan, Reka
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Piller Melanie, SEV
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Osswald Jens, SZU |
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Studer Florian, BLS AG
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Rhyn Roland, Appenzeller Bahnen
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Anlagekommission
Die Anlagekommission berät den Stiftungsrat in Fragen der Anlagestrategie. Sie ist zudem für die Umsetzung der vom Stiftungsrat festgelegten Anlagestrategie verantwortlich und wählt die Vermögensverwalter.
Die Anlagekommission setzt sich für die Amtsperiode vom 01.10.2025 bis 30.09.2026 wie folgt zusammen:
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Mitglieder
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Rump Sven, Präsident
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| Cambi Aroldo, SEV |
| Dettwyler Nicole, Sammelstiftung Symova, Vorsitzende der Geschäftsleitung |
| Johner Horst, BLS AG, Präsident des Stiftungsrates |
| Meyer Karsten, Reka |
| Gabriel Sara, Leiterin Anlagen und Finanzen Symova (ohne Stimmrecht) |
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Riesen Lukas, PPCmetrics AG (externer Berater, ohne Stimmrecht)
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Vorsorgewerke und Vorsorgekommissionen
Die Sammelstiftung Symova bildet für jede angeschlossene Unternehmung ein eigenes Vorsorgewerk. Dieses wird versicherungstechnisch und kaufmännisch individuell geführt und bilanziert. Eine Solidarhaftung für andere der Symova angeschlossenen Unternehmungen respektive deren Vorsorgewerke ist damit ausgeschlossen.
Jedem einzelnen Vorsorgewerk steht eine paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommission vor. Als Arbeitnehmervertreter nicht zugelassen sind Personen, die an der Willensbildung zu wichtigen Entscheiden der Unternehmung beteiligt sind (Mitglieder der Direktion oder Geschäftsleitung). Kadermitarbeiter sind aber grundsätzlich zugelassen. Die Arbeitnehmer können sich durch Externe vertreten lassen.
Die Vorsorgekommission hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Die Vorsorgekommissionen aller Vorsorgewerke beziehungsweise deren Vertreter bilden zusammen das Wahlorgan des Stiftungsrates.
- Kenntnisnahme der Jahresrechnung des Vorsorgewerkes.
- Bestimmung des Vorsorgeplans und dessen Abänderung.
- Bestimmung von Sanierungsmassnahmen im Falle einer Unterdeckung.
- Beschluss über die Verwendung der freien Mittel.
- Ansprechpartner für die Versicherten in Fragen zum Vorsorgewerk und über die berufliche Vorsorge.
- Information der Versicherten über die Organisation und die Leistungen des Vorsorgewerkes.
- Bestimmung eines Arbeitnehmer- und eines Arbeitgeberdelegierten: Die Delegierten sind die Kontaktpersonen zur Stiftung. Sie sind verpflichtet, die von der Stiftung erhaltenen Unterlagen an die anderen Arbeitnehmer- beziehungsweise Arbeitgebervertreter der Vorsorgekommission weiterzuleiten.
Geschäftsführung und Verwaltung
Die Geschäftsstelle ist für die Geschäftsführung und Verwaltung der Sammelstiftung Symova zuständig. Die Geschäftsleitung besteht aus:
- Nicole Dettwyler, Vorsitzende der Geschäftsleitung
- Sara Gabriel, Leiterin Anlagen und Finanzen
- Melanie Vogel, Leiterin Legal + Compliance
- Barbara Wenger, Leiterin Vorsorge
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