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Organisation

Der Stiftungsrat, die Anlagekommission und die Vorsorgekommissionen der angeschlossenen Unternehmungen sowie die Geschäftsstelle sind für die professionelle Arbeit der Sammelstiftung Symova verantwortlich.

Stiftungsrat und Anlagekommission

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Sammelstiftung Symova. Er besteht aus zehn Personen und ist paritätisch zusammengesetzt. Der Stiftungsrat nimmt die Gesamtleitung der Stiftung wahr, sorgt für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, bestimmt die strategischen Ziele und Grundsätze der Stiftung sowie die Mittel zu deren Erfüllung. Er legt die Organisation der Stiftung fest, sorgt für ihre finanzielle Stabilität und überwacht die Geschäftsführung. Er unterliegt der treuhänderischen Sorgfaltsplicht und wahrt die Interessen der Versicherten.

Für die Amtsperiode vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2028 setzt sich der Stiftungsrat wie folgt zusammen:

Arbeitnehmervertreter

Arbeitgebervertreter

Cambi Aroldo, SEV, Vizepräsident

Johner Horst, BLS AG, Präsident

Bättig Daniel, SGV AG

Cretton Patrick, SMC SA

Elmer Julia, SOB AG

Friedli Stefan, Reka

Piller Melanie, SEV

Osswald Jens, SZU

Studer Florian, BLS AG

Rhyn Roland, Appenzeller Bahnen

 
 
Die Anlagekommission berät den Stiftungsrat in Fragen der Anlagestrategie. Sie ist zudem für die Umsetzung der vom Stiftungsrat festgelegten Anlagestrategie verantwortlich und wählt die Vermögensverwalter.
 
Die Anlagekommission setzt sich für die Amtsperiode vom 01.07.2025 bis 30.09.2025 wie folgt zusammen:
 
Mitglieder
Rump Sven, Präsident
Cambi Aroldo, SEV
Dettwyler Nicole, Sammelstiftung Symova, Vorsitzende der Geschäftsleitung
Johner Horst, BLS AG, Präsident des Stiftungsrates
Meyer Karsten, Reka
Gabriel Sara, Leiterin Anlagen und Finanzen Symova (ohne Stimmrecht)
Riesen Lukas, PPCmetrics AG (externer Berater, ohne Stimmrecht)

 

Vorsorgewerke und Vorsorgekommissionen

Die Sammelstiftung Symova bildet für jede angeschlossene Unternehmung ein eigenes Vorsorgewerk. Dieses wird versicherungstechnisch und kaufmännisch individuell geführt und bilanziert. Eine Solidarhaftung für andere der Symova angeschlossenen Unternehmungen respektive deren Vorsorgewerke ist damit ausgeschlossen.
 
Jedem einzelnen Vorsorgewerk steht eine paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommission vor. Als Arbeitnehmervertreter nicht zugelassen sind Personen, die an der Willensbildung zu wichtigen Entscheiden der Unternehmung beteiligt sind (Mitglieder der Direktion oder Geschäftsleitung). Kadermitarbeiter sind aber grundsätzlich zugelassen. Die Arbeitnehmer können sich durch Externe vertreten lassen.
 
Die Vorsorgekommission hat unter anderem folgende Aufgaben:
 
  • Die Vorsorgekommissionen aller Vorsorgewerke beziehungsweise deren Vertreter bilden zusammen das Wahlorgan des Stiftungsrates.
  • Kenntnisnahme der Jahresrechnung des Vorsorgewerkes.
  • Bestimmung des Vorsorgeplans und dessen Abänderung.
  • Bestimmung von Sanierungsmassnahmen im Falle einer Unterdeckung.
  • Beschluss über die Verwendung der freien Mittel.
  • Ansprechpartner für die Versicherten in Fragen zum Vorsorgewerk und über die berufliche Vorsorge.
  • Information der Versicherten über die Organisation und die Leistungen des Vorsorgewerkes.
  • Bestimmung eines Arbeitnehmer- und eines Arbeitgeberdelegierten: Die Delegierten sind die Kontaktpersonen zur Stiftung. Sie sind verpflichtet, die von der Stiftung erhaltenen Unterlagen an die anderen Arbeitnehmer- beziehungsweise Arbeitgebervertreter der Vorsorgekommission weiterzuleiten.

     

Geschäftsführung und Verwaltung

Die Geschäftsstelle ist für die Geschäftsführung und Verwaltung der Sammelstiftung Symova zuständig. Die Geschäftsleitung besteht aus:
 
  • Nicole Dettwyler, Vorsitzende der Geschäftsleitung
  • Sara Gabriel, Leiterin Anlagen und Finanzen
  • Melanie Vogel, Leiterin Legal + Compliance
  • Barbara Wenger, Leiterin Vorsorge