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1051_Chemins de fer du Jura_3
 

Versicherte Personen

Angestellte Erwerbstätige sind obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert, wenn sie einen Jahreslohn von mindestens 21‘330 Franken beziehen und ein Arbeitsverhältnis von mehr als 3 Monaten eingehen.

Der Vorsorgeschutz für die Risiken Tod und Invalidität beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Das Alterssparen beginnt in der Regel nach Vollendung des 24. Altersjahres.
 
Bei befristeten Anstellungen, die weniger als ein Jahr dauern (z. B. Saisonangestellte), berechnet die Symova auf Basis des ausbezahlten Lohns einen fiktiven Jahreslohn, der als Grundlage für die Aufnahme in die Versicherung dient. Wer z. B. für ein halbes Jahr angestellt wird und in dieser Zeit 12’000 Franken verdient, wird in die Symova aufgenommen, weil der Lohn umgerechnet auf ein Jahr 24’000 Franken beträgt.
 
Weitere Informationen finden Sie im Vorsorgereglement, welches Sie in den untenstehenden Downloads herunterladen können. Rechtlich verbindlich sind ausschliesslich das Vorsorgereglement sowie die einschlägigen Rechtsgrundlagen.