Anspruch auf eine Invalidenrente der Sammelstiftung Symova hat, wer im Sinne der Eidgenössischen Invalidenversicherung invalid ist und im Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit, die zur Invalidität geführt hat, bei der Symova versichert war. Entsteht der Anspruch auf eine Rente der IV erst nach erfolgter Pensionierung, so besteht kein Anspruch auf eine Invalidenrente der Stiftung.
Der Rentenanspruch gegenüber der Symova beginnt mit dem Anspruch auf eine Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung. Die Rentenzahlung erfolgt, sobald die Verfügung der Eidgenössischen Invalidenversicherung der Symova vorliegt und die Einkommensverhältnisse ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Invalidität geklärt sind.

Die Höhe der Invalidenrente richtet sich nach dem Vorsorgeplan Ihrer Unternehmung und ist auf Ihrem Vorsorgeausweis ersichtlich. Die Invalidenrente wird bis zur Vollendung des 65. Altersjahres ausgerichtet.
Per 01.01.2019 haben auch Bezüger einer Invalidenrente die Möglichkeit, bei Erreichen des ordentlichen reglementarischen Rücktrittsalters von 65 Jahren, anstelle der vollen Altersrente oder eines Teils davon, einen Kapitalbezug zu verlangen. Bei Erreichen des ordentlichen reglementarischen Rücktrittsalters von 65 Jahren wird das weitergeführte reglementarische Altersguthaben (Prämienbefreiung) in eine Altersrente umgewandelt. Bitte beachten Sie, dass Altersleistungen infolge Leistungen der Militär- oder der Unfallversicherung gekürzt werden können. Im Falle einer Leistungskürzung infolge Leistungen der Militär- oder der Unfallversicherung erfolgt bei einem Kapitalbezug eine versicherungstechnische Kürzung des Kapitals.
Berechnungsbeispiel Mann im Alter 65 (ordentliches regl. Rücktrittsalter) |
Berechnungsbeispiel Frau im Alter 65 (ordentliches regl. Rücktrittsalter) |
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Altersguthaben im ordentlichen reglementarischen Rücktrittsalter | CHF 500'000 | Altersguthaben im ordentlichen reglementarischen Rücktrittsalter | CHF 500'000 | ||
Umwandlungssatz im ordentlichen regl. Rücktrittsalter | 5.14% | Umwandlungssatz im ordentlichen regl. Rücktrittsalter | 5.37% | ||
Ungekürzte Altersrente im ordentlichen regl. Rücktrittsalter = CHF 500‘000 x 5.14% |
CHF 25'700 | Ungekürzte Altersrente im ordentlichen regl. Rücktrittsalter = CHF 500‘000 x 5.37% |
CHF 26‘850 | ||
Effektive Altersrente im ordentlichen reglementarischen Rücktrittsalter aufgrund Kürzung infolge Überversicherung |
CHF 15'000 | Effektive Altersrente im ordentlichen reglementarischen Rücktrittsalter aufgrund Kürzung infolge Überversicherung |
CHF 15'000 | ||
Maximaler Kapitalbezug = CHF 15‘000 / 5.14% |
CHF 291'829 | Maximaler Kapitalbezug = CHF 15‘000 / 5.37% |
CHF 279‘330 |
Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.