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Wahlpläne für Aktivversicherte

Was sind Wahlpläne: 

Die Höhe des Altersguthabens bei der Pensionierung hängt massgeblich von den monatlichen Sparbeiträgen der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen ab. Mit den neuen Wahlplänen können Sie zusätzlich zu den regulären Sparbeiträgen innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang Sie zusätzliche Sparbeiträge leisten möchten. Anstelle eines fixen Sparplans stehen Ihnen künftig drei Varianten zur Auswahl: der bisherige Basisplan sowie die Wahlpläne «Silber» und «Gold». Damit erhalten Sie mehr Flexibilität und Mitbestimmung bei der Gestaltung Ihrer persönlichen Vorsorge.

Ihr Nutzen: 

Mit einem Wahlplan können Sie:

  • Ihre Altersvorsorge optimal an persönliche Bedürfnisse anpassen;
  • die Höhe des zukünftigen Altersguthabens aktiv beeinflussen;
  • jährlich zwischen Basisplan ohne Zusatzsparen, Wahlplan «Silber» oder Wahlplan «Gold» wechseln;
  • von steuerlichen Vorteilen profitieren, da die zusätzlichen Beiträge voll abzugsfähig sind und auf dem Lohnausweis ausgewiesen werden;
  • bis zur Pensionierung Ihr Sparguthaben erhöhen – ohne die Einschränkungen von Einkäufen (3-jährige Sperrfrist bei  Kapitalbezug).

Wahlpläne im Vergleich zu privaten Einkäufen: 

Mit einem Wahlplan steigt auch Ihr Einkaufspotenzial, d. h. es sind höhere private Einkäufe möglich. 
Der Unterschied: Wahlplan-Sparbeiträge erfolgen in kleinen, regelmässigen Monatsbeträgen, ohne dass Sie – nebst dem Entscheid für den Wahlplan – etwas unternehmen müssen. Sie werden wie die regulären Sparbeiträge jeweils im nächsten Jahr verzinst. Private Einkäufe sind dagegen grössere Einmalzahlungen, die Sie initiieren müssen. Sie werden jedoch bereits im Jahr des Einkaufs verzinst.

Einschränkungen: 

  • Wahlplan und Kadervorsorge: Wenn Sie neben der Basisvorsorge auch eine Kadervorsorge haben, kann es sein, dass kein Wahlplan möglich ist. Entscheidend sind das durch die Vorsorgekommission gewählte Altersvorsorgemodul  und Wahlplanmodul sowie die Höhe des Kadervorsorgemoduls. 
  • Wahlplan und Aufschub der Pensionierung: Bei einer aufgeschobenen Pensionierung (also wenn Sie nach dem 65. Geburtstag weiterarbeiten) ist ein Wahlplan nur möglich, wenn Ihre Sparbeiträge nicht gemäss BVG-Standard ausfallen, sondern nach der individuellen Vorsorgeregelung Ihres Vorsorgewerks.

So treffen Sie Ihre Wahl: 

Der Entscheid für einen Wahlplan erfolgt durch Sie selbst – sicher und einfach über unser Online-Tool My Symova. Sie können jedes Jahr neu wählen, welchen Plan Sie wollen. Auf My Symova können Sie die Auswirkungen von Wahlplan-Beiträgen auf die jährlichen Sparbeiträge sowie das künftige Altersguthaben simulieren und der Sammelstiftung Symova schliesslich auch einen allfälligen Entscheid für einen Wahlplan übermitteln.

Wechsel oder Verzicht auf den Wahlplan: 

  • Änderungen bei den Wahlplänen sind jeweils nur per 1. Januar des Folgejahres möglich. Sie können Änderungen jährlich innerhalb der Wahlfrist vom 1. November bis 31. Dezember über My Symova übermitteln. Wir werden Sie jeweils vorgängig im Herbst via My Symova über die Wechselmöglichkeiten informieren.
  • Bei Neueintritten während des Jahres kann innerhalb der ersten drei Monate nach Eintritt ein Wahlplan gewählt werden (wirksam auf den Folgemonat).

Anmeldung Wahlplan:

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Meldung eines Wahlplans sowie weitere Informationen finden Sie im untenstehenden Infoblatt "Wahlpläne". 

Hier geht es zum Online-Tool My Symova.